AUFGABEN
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Die Rettung von Mensch und Tier aus Zwangslagen ist unsere wichtigste Aufgabe. Egal ob bei schweren Verkehrs- und Betriebsunfällen oder bei Bränden und Unwettern – die Freiwilligen Feuerwehren in ganz Bayern sind stets Garant für schnelle und professionelle Hilfe. So werden z.B. jährlich auf bayerischen Straßen über 8.000 Personen nach Verkehrsunfällen mit hydraulischen Rettungsgeräten aus verunfallten Fahrzeugen befreit. Hierfür sind wir bestens ausgebildet und je nach Größe der Kommune speziell dazu ausgerüstet, hoch motiviert und stets einsatzbereit für Mensch und Tier in Notlagen.
Brände löschen gehört zu den ursprünglichsten Aufgaben der Feuerwehr. Vom Kleinbrand eines Papiercontainers über den Dachstuhlbrand von Wohn- und Geschäftshäusern bis hin zu Bränden in Industrieanlagen sind die Feuerwehren heute gefordert. Längst löscht man nicht mehr nur mit Wasser, sondern setzt z.B. auch Schaum, Pulver oder Kohlendioxid ein, um erfolgreich des Feuers Herr zu werden. Dazu bedienen wir uns modernster Technik und Ausrüstung.
Vor allem die Bergung von Sachwerten ist einer der weiteren Aufgabenschwerpunkte, denen sich die Feuerwehr heutzutage widmen muss. Ob es sich dabei um verunfallte Fahrzeuge, leck geschlagene Tanks oder auslaufende Gefahrgutstoffe handelt: Die Feuerwehr kommt immer dann zum Einsatz, wenn Gefahr im Verzug und schnelle Hilfe gefordert ist.
Die Feuerwehr wird neben den aktiven abwehrenden Maßnahmen – wie z.B. bei Hochwasser – auch vorbeugend tätig und sorgt somit dafür, dass Schaden vermieden wird. Hierzu zählen auch die Aufklärung und die Brandschutzerziehung unserer Kinder, die Beratung von Architekten und Bauherren sowie Sicherheitswachen bei Großveranstaltungen, Theateraufführungen und anderen Events.
Die Freiwilligen Feuerwehren sind keine "Vereine" im üblichen Sinn, da sie im Rahmen eines sicherheitsrelevanten Ehrenamtes hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Ihre Aufgaben und Befugnisse sind im Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) festgelegt. Zu den Pflichtaufgaben zählen:
Andere Betätigungen der Freiwilligen Feuerwehren fallen unter die Rubriken "Amtshilfe" - Unterstützung anderer Dienststellen z. B. der Polizei bei einer Vermisstensuche - oder "Freiwillige Tätigkeiten", die, wie der Name schon sagt, freiwillig geleistet werden, also auch abgelehnt werden können. Dies sind z.B. Verkehrsabsicherungen von Veranstaltungen. Bei den Freiwilligen Tätigkeiten ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich.
Da die Feuerwehren auch im erweiterten Katastrophenschutz mitwirken, gibt es für Katastropheneinsätze eine eigene Rechtsgrundlage, das Bayerische Katastrophen-schutzgesetz (BayKSG).