AUFGABEN

Retten

Die Rettung von Mensch und Tier aus Zwangslagen ist unsere wichtigste Aufgabe. Egal ob bei schweren Verkehrs- und Betriebsunfällen oder bei Bränden und Unwettern – die Freiwilligen Feuerwehren in ganz Bayern sind stets Garant für schnelle und professionelle Hilfe. So werden z.B. jährlich auf bayerischen Straßen über 8.000 Personen nach Verkehrsunfällen mit hydraulischen Rettungsgeräten aus verunfallten Fahrzeugen befreit. Hierfür sind wir bestens ausgebildet und je nach Größe der Kommune speziell dazu ausgerüstet, hoch motiviert und stets einsatzbereit für Mensch und Tier in Notlagen.

 

Löschen

Brände löschen gehört zu den ursprünglichsten Aufgaben der Feuerwehr. Vom Kleinbrand eines Papiercontainers über den Dachstuhlbrand von Wohn- und Geschäftshäusern bis hin zu Bränden in Industrieanlagen sind die Feuerwehren heute gefordert. Längst löscht man nicht mehr nur mit Wasser, sondern setzt z.B. auch Schaum, Pulver oder Kohlendioxid ein, um erfolgreich des Feuers Herr zu werden. Dazu bedienen wir uns modernster Technik und Ausrüstung.

 

Bergen

Vor allem die Bergung von Sachwerten ist einer der weiteren Aufgabenschwerpunkte, denen sich die Feuerwehr heutzutage widmen muss. Ob es sich dabei um verunfallte Fahrzeuge, leck geschlagene Tanks oder auslaufende Gefahrgutstoffe handelt: Die Feuerwehr kommt immer dann zum Einsatz, wenn Gefahr im Verzug und schnelle Hilfe gefordert ist.

 

Schützen

Die Feuerwehr wird neben den aktiven abwehrenden Maßnahmen – wie z.B. bei Hochwasser – auch vorbeugend tätig und sorgt somit dafür, dass Schaden vermieden wird. Hierzu zählen auch die Aufklärung und die Brandschutzerziehung unserer Kinder, die Beratung von Architekten und Bauherren sowie Sicherheitswachen bei Großveranstaltungen, Theateraufführungen und anderen Events.

Die Freiwilligen Feuerwehren sind keine "Vereine" im üblichen Sinn, da sie im Rahmen eines sicherheitsrelevanten Ehrenamtes hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Ihre Aufgaben und Befugnisse sind im Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) festgelegt. Zu den Pflichtaufgaben zählen:

  1. Abwehrender Brandschutz
  2. Technischer Hilfsdienst
  3. Stellen von Sicherheitswachen

Andere Betätigungen der Freiwilligen Feuerwehren fallen unter die Rubriken "Amtshilfe" - Unterstützung anderer Dienststellen z. B. der Polizei bei einer Vermisstensuche - oder "Freiwillige Tätigkeiten", die, wie der Name schon sagt, freiwillig geleistet werden, also auch abgelehnt werden können. Dies sind z.B. Verkehrsabsicherungen von Veranstaltungen. Bei den Freiwilligen Tätigkeiten ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich.

Bayer. Feuerwehrgesetz
Bayer. Feuerwehrgesetz
Bayer. Katastrophenschutzgesetz
Bayer. Katastrophenschutzgesetz

Da die Feuerwehren auch im erweiterten Katastrophenschutz mitwirken, gibt es für Katastropheneinsätze eine eigene Rechtsgrundlage, das Bayerische Katastrophen-schutzgesetz (BayKSG).

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TERMINE

Freitag, 11.04.2024

16:00 Uhr

 

Jugendfeuerwehr

Üben Jugendflamme 

 

FwGH Marktredwitz

Abfahrt: wird bekanntgegeben

- Jugendfeuerwehr

Samstag, 13.04.2024

10:00 Uhr

 

Abnahme Jugendflamme 

 

Röslau

Abfahrt: wird bekanntgegeben

- Jugendfeuerwehr

Freitag, 26.04.2024

19:30 Uhr

 

Objektübung

 

FwGH Brand

Aktive

Freitag, 03.05.2024

16:00 Uhr

 

Kinderfeuerwehr

 

FwGH Brand

Freitag, 03.05.2024

19:00 Uhr

 

Zugübung

 

Wölsauerhammer

Aktive, Jugend Ü16

VERANSTALTUNGEN

WETTER

Wetter Marktredwitz

oder

4-Tage-Vorhersage der

Wetterstation Schönbrunn/WUN

Aktuelle Unwetterwarnungen für Deutschland
www.rauchmelder-lebensretter.de

 

STATISTIK

Online seit 11.11.2010